Zunächst: die allgegenwärtige Rede von der Winterreifenpflicht ist unglücklich formuliert.
Grundsätzlich besteht keine Pflicht, das Auto im Winter mit Winterreifen auszustatten.
Im Mai 2006 ist der § 2 StVO um den Absatz 3a erweitert worden. In diesem steht:
"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. [...]"
Sind die Wetterverhältnisse also nicht winterlich, kann ungestraft mit Sommerreifen gefahren werden
Das heißt konkret:
Um die Ordnungswidrigkeit wegen "nicht geeigneter Bereifung" im Winter zu begehen, müssen 3 Dinge erfüllt sein:
1. Es müssen ausgeprägte, typische winterliche Straßenverhältnisse herrschen
=> zu deutsch zB: starker Schneefall, festgefahrene Schneedecke, Glatteis
UND
2. muss das Auto zu dieser Zeit eine nicht geeignete Bereifung haben
=> zu deutsch: Sommerreifen
UND
3. muss das Fahrverhalten oder Fahrvermögen des Autos deutlich eingeschränkt sein
=> zu deutsch: Durchdrehen der Räder, Schleudern in Kurven oder verlängerter Bremsweg (!)
die Nr 3 ist die Beweiskomponente, dass diese Bereifung für das Wetter tatsächlich nicht geeignet ist.
Wessen Sommerreifen also auf geschlossener Schneedecke ohne Rutschen, Schleudern, Durchdrehen einwandfrei greifen und es keinen längeren Bremsweg gibt als bei Winterreifen, der begeht diese Ordnungswidrigkeit nicht. Aber aufpassen: auch wenn nix rutscht in den Kurven: Der längere Bremsweg ist fast unumgänglich, weil die Sommergummimischung bei Kälte/Schnee schlechteren Grip hat.
Kosten tut das Ganze bei o.g. 3 Voraussetzungen
-20 Euro
-wer dabei jemanden behindert hat: 40 Euro und 1 Punkt
so jetzt seid ihr umfassend informiert, hoffe ich mal 
LG
Leen
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Quellen:
Bericht der Verkehrsdirektion 021 im Hamburger PolizeiJournal Ausgabe 11/06, S. 19
www.bussgeldkataloge.deStatistik: Verfasst von Leen — 29.11.2006, 12:56
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