)! ich kopiere mal kurz den text, den ich eben in ein anderes forum geschrieben habe:
Hi!
Ich habe am Freitag von dem Verkäufer einen Anruf erhalten, dass er die Sache mit mir geklärt haben will! Er selber war bei seinem Anwalt und ich denke, der Anwalt hat ihm deutlich gemacht, dass er nicht so gute Chancen hätte, falls es wirklich vor Gericht gehen sollte.
Das Angebot des Verkäufers ist jetzt folgendes: Ich verkaufe den Artikel und schreibe deutlich rein, was defekt ist und das die Karte einen Vorbesitzer hat! Der Verkäufer überweist mir dann die Differenz von dem was er erhalten hat (also die 127 €) und dem, das ich erhalte (also z.b. 40 €)! So müssen wir die Grafikkarte nur einmal verschicken und ich bekomme mein ganzes Geld wieder!
Jetzt meine Frage: Ich habe das ganze bis jetzt nur mündlich und bekomme es von ihm noch schriftlich per E-Mail. Meine Frage dazu: Reicht eine E-Mail als Rechtsbeweis, falls er mir das Geld doch nicht überweisen sollte oder muss ich das ganze schriftlich mit Unterschrift haben?
Danke für die Antworten!
Liebe Grüße
HoeenStatistik: Verfasst von Hoeen — 23.02.2004, 09:01
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