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Tally
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Verfasst: 13.06.2005, 11:41 |
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| ForumsSenfDazugeber |
Registriert: 17.03.2005, 22:22 Beiträge: 4690
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Da ist ein Forum wegen eines Benutzernamens welcher angeblich ein Markenname ist, auf 100000€ verklagt worden:
Da liesse sich ja prima Geld verdienen:
Ich lass mir irgendeinen Benutzernamen aus einem Forum als Marke eintragen und kassiere dann ab!
Armes Deutschland...
Zuersteinmal, klagen kann man immer und wegen allem, einen Prozeß zu gewinnen ist da schon weitaus schwieriger. Einen Privaten wegen Markenrechtsverletzung zu verklagen ist so ein Fall, den Prozeß kann man eigentlich nicht gewinnen. Der Markenschutz besteht ausschließlich im Geschäftsverkehr (mit der kleinen Ausnahme der Herabwürdigung)! Etwas anderes wäre, wenn der Benutzer mit dem Markennamen etwas verkaufen würde und selbst dann müßte es in der selben Warenklasse sein.
Dass Anwälte mit dubiosen Abmahnungen probieren abzukassieren (weil der Abgemahnte lieber zahlt statt es auf einen Prozess ankommen zu lassen) liegt leider am deutschen Rechtssystem. In anderen Ländern muss der Mandant die Kosten für die Abmahnung zahlen, wobei dann für die Anwälte der Anreiz fehlt nach Abmahnopfern zu suchen.
Aber hier kann man es ja mal versuchen und, mal ehrlich: über 5000€ für einen dreiseitigen Brief, da kann man dem Versuch doch kaum Widerstehen..
Das sieht ganz danach aus als ob ein Anwalt nach potentiellen Abmahnopfern googelt.
Ein "heise-Poster" hat in der Angelegenheit bereits
_________________ Rein in die Sachwerte !
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murmel
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Verfasst: 13.06.2005, 18:52 |
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| Believer |
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Registriert: 15.08.2004, 15:06 Beiträge: 2972 Wohnort: Sommerau
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_________________ "Could we be happy if only we would Forget that we could be sad? . . ."
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Tally
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Verfasst: 15.06.2005, 13:11 |
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| ForumsSenfDazugeber |
Registriert: 17.03.2005, 22:22 Beiträge: 4690
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Der Beschuldigte hat jetzt seinerseits anwaltlich mit negativer Feststellungsklage gedroht, da die gegen ihn erhobenen Vorwürfe jeglicher Grundlage entbehren und evtl sogar mißbräuchliches anwaltliches Verhalten vorliegt:
_________________ Rein in die Sachwerte !
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Mephisto
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Verfasst: 15.06.2005, 13:28 |
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| Webreporterin |
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Registriert: 02.09.2002, 13:59 Beiträge: 4178 Wohnort: Berlin
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schönes schreiben *g*. ich kann den anwalt gerade zu grinsend in sein dictaphon diktieren sehen.
_________________ Hobbes: Sometimes I think the surest sign that intelligent life exists elsewhere in the universe is that none of it has tried to contact us. 
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Bödi
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Verfasst: 20.06.2005, 11:53 |
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| Site Admin |
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Registriert: 29.08.2002, 14:01 Beiträge: 3569 Wohnort: Bielefeld
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Tally
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Verfasst: 20.06.2005, 12:08 |
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| ForumsSenfDazugeber |
Registriert: 17.03.2005, 22:22 Beiträge: 4690
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_________________ Rein in die Sachwerte !
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Tally
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Verfasst: 17.08.2005, 12:15 |
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| ForumsSenfDazugeber |
Registriert: 17.03.2005, 22:22 Beiträge: 4690
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Es gibt Neuigkeiten:
Und hier die
_________________ Rein in die Sachwerte !
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Tally
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Verfasst: 18.11.2005, 01:47 |
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| ForumsSenfDazugeber |
Registriert: 17.03.2005, 22:22 Beiträge: 4690
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Update - das Gericht hat entschieden:
Ich möchte Euch den Ausgang der Geschichte nicht vorenthalten:
_________________ Rein in die Sachwerte !
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Bödi
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Verfasst: 18.11.2005, 10:56 |
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| Site Admin |
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Registriert: 29.08.2002, 14:01 Beiträge: 3569 Wohnort: Bielefeld
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Sehr gut.  Das erleichtert mich ein wenig. Aber er konnte ja nun wirklich nichts dazu, dass sich irgendein User einen rechtswidrigen oder geschützten Nicknamen gibt.
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Tally
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Verfasst: 18.11.2005, 12:56 |
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| ForumsSenfDazugeber |
Registriert: 17.03.2005, 22:22 Beiträge: 4690
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_________________ Rein in die Sachwerte !
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Leen
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Verfasst: 18.11.2005, 19:15 |
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| Iron Flower |
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Registriert: 02.09.2002, 10:46 Beiträge: 11053 Wohnort: Hamburg
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I don't need to hear your depressing remarks, see your know-it-all-face on tv. And I couldn't care less about what you want to say and I wish that it wasn't just me.
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Tally
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Verfasst: 20.11.2005, 14:12 |
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| ForumsSenfDazugeber |
Registriert: 17.03.2005, 22:22 Beiträge: 4690
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Ich habe die Nachricht auch an einen befreundeten Juristen geschickt, dieser hat mir zur Verdeutlichung dazu dann Folgendes geantwortet:
Dazu ist weiter auszuführen, daß die Darstellung des Herrn Albers einen falschen Eindruck erweckt.
Ein Versäumungsurteil hat keinerlei (!) Folgewirkung (also im Sinne eines Grundsatzurteils). Das Gericht hat kein Beweisverfahren durchgeführt und anhand dessen eine Feststellung getroffen.
Im Detail:
Eine Klage beinhaltet das Urteil. Das heißt, in der Klage steht "Der Kläger begehrt folgendes Urteil: ...", dieses wird durchaus nicht selten 1:1 vom Gericht abgeschrieben auch wenn kein Versäumungsurteil ergeht. Im Falle eines Versäumungsurteils überprüft das Gericht das Klagebegehren nicht, sondern gibt der Klage vollinhaltlich statt. Zwangsweise, das Gericht muß ja unparteiisch sein. Lediglich wenn die Kosten falsch berechnet sind, darf das Gericht korrigieren (wenn z.B. die Gerichtsgebühren 100,00 Euro ausmachen, der Kläger hat sich vertippt und dort stehen 10000 Euro darf das Gericht das ändern).
Mit einem Versäumungsurteil bekommst Du sogar ein Urteil das gegen die Verfassung verstößt hin.
Ganz wichtig: Das Gericht hat den Inhalt der Klage nicht geprüft!.
Es ist aber wohl davon auszugehen , dass, wenn die Klage auch auf Inhalt geprüft worden wäre, Herr Albers ebenso als Geweinner des Rechtstreits hervorgehen würde. Aber das o.g. Urteil bezieht sich eben auf eine Versäumnisklage.
_________________ Rein in die Sachwerte !
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